Ihre vielseitigen Aufgaben: Selbstständige Führung der Aufsicht über die Kirchgemeinden und Zweckverbände, kirchlichen Stiftungen und Klöster inkl. Vorbereitung von aufsichtsrechtlichen Geschäften zuhanden des Administrationsrates (Aufsichtsbehörde), Beratung der Kirchgemeinden in ...
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