Ihre vielseitigen Aufgaben: Selbstständige Führung der Aufsicht über die Kirchgemeinden und Zweckverbände, kirchlichen Stiftungen und Klöster inkl. Vorbereitung von aufsichtsrechtlichen Geschäften zuhanden des Administrationsrates (Aufsichtsbehörde), Beratung der Kirchgemeinden in verwaltungsrechtlichen Fragen, Kalkulation und Berechnung der Finanzausgleichsbeiträge an die Kirchgemeinden, Vorbereitung und Durchführung von aufsichtsrechtlichen Revisionen, Durchführung von Ausbildungsworkshops für Kirchgemeindebehörden, Projektarbeit inkl. Aktuariat, Führung der Kirchgemeinde-Finanzstatistik.
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