Ihre Aufgaben:
Sie führen selbständig Kindes- und Erwachsenenschutzmassnahmen. Dabei stehen Sie Kindern und Erwachsenen in schwierigen Lebenssituationen mit Rat und Tat zur Seite, sei es für familiäre, administrative, rechtliche oder finanzielle Angelegenheiten. Sie leiten den Hilfsprozess im ...
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