Das Obergericht übt die Aufsicht über die Zivilrechtspflege, die Strafgerichtsbarkeit und in Schuldbetreibungs- und Konkurssachen aus. Es beurteilt alle Rechtsmittel gegen Entscheide der Bezirksgerichte, deren Einzelrichterinnen oder Einzelrichter, der Friedensrichter, der Kindes- und ...
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