Der Staatsgerichtshof (www.stgh.li) ist ein Verfassungsgericht mit umfassenden Prüfungskompetenzen. Natürliche und juristische Personen können eine Individualbeschwerde beim Staatsgerichtshof einreichen und vorbringen, dass die Entscheidung des obersten ordentlichen Gerichts ihre Grundrechte verletzt habe. Der Staatsgerichtshof ist zudem Normenkontrollinstanz, wobei er verfassungswidrige Normen ganz oder teilweise aufheben kann. Mit dem Beitritt zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) im Jahre 1982 und zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) im Jahre 1995 kamen die Kompetenzen zur Überprüfung der EMRK- bzw. EWR-Konformität ihm vorgelegter Entscheidungen und Erlasse dazu.
Das Rechtspraktikum beim Staatsgerichtshof umfasst folgende Tätigkeitsbereiche:
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