Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) stellen das Wohl und den Schutz hilfsbedürftiger Personen sicher. Im Weiteren sind sie zuständig für verschiedene weitere Massnahmen.
Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) stellen das Wohl und den Schutz hilfsbedürftiger Personen sicher. Im Weiteren sind sie zuständig für verschiedene weitere Massnahmen.