Ihre Aufgaben:
Leiten der Verfahren im Kindes- und Erwachsenenschutz, verantwortlich für die fachgerechte Fallführung
Verfahrensleitend gehören persönliche Anhörungen von Betroffenen und weiteren Personen, rechtliche und soziale Beurteilungen zur Massnahmebedürftigkeit von Kindern und ...
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